Sozialauswahl bei Versetzungsklausel
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Sozialauswahl bei Versetzungsklausel
Problempunkt
Der 1966 geborene Kläger (ledig, kinderlos) war seit dem 1.10.2000 bei der Beklagten als Verkaufsabteilungsleiter beschäftigt und bezog zuletzt ein Bruttogehalt von 2.914,36 Euro. Nach der Einarbeitung in einer anderen Filiale wurde er mit Eröffnung der Filiale in H am 1.10.2001 in diese versetzt. Gem. Ziff.
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