Direkt zum Inhalt

Annahmeverzug bei Aufhebungsvertrag

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Annahmeverzug bei Aufhebungsvertrag

Problempunkt

Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug. Die Klägerin war bei dem Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt, von denen sie jeweils 15 Stunden am Sitz des Beklagten und von zu Hause aus erbrachte. Allerdings forderte der Arbeitgeber sie auf, zukünftig ihre Leistung vollständig am Dienstsitz auszuführen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium