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Kündigung wegen unzulässiger Sonntagsarbeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kündigung wegen unzulässiger Sonntagsarbeit

Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten als Zeitungsausträgerin beschäftigt. Die Verteilung der Druckerzeugnisse erfolgte jeweils sonntags morgens von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Daneben steht die Klägerin in einem weiteren Arbeitsverhältnis mit einem anderen Presseunternehmen, für welches sie montags bis samstags jeweils von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr Tageszeitungen austrägt.

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