Kündigung wegen vorvertraglicher Ereignisse
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Kündigung wegen vorvertraglicher Ereignisse
Problempunkt
Die Klägerin war zum 1. Januar 1998 von der Beklagten, einer in mehreren Bundesländern tätigen Betriebskrankenkasse (BKK) als Regionalleiterin eingestellt worden. Die Beklagte war am 1. Januar 1998 durch die Fusion mehrerer BKKs entstanden. Eine dieser BKKs hatte die Klägerin als alleiniger Vorstand geleitet.
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