Kündigung zur Unzeit
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Kündigung zur Unzeit
Problempunkt
Die Klägerin war seit dem 1. Mai 1998 mit einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag bei der Beklagten beschäftigt. Im September 1998 erfuhr die Klägerin von der unheilbaren Krebserkrankung ihres langjährigen Lebensgefährten und Vaters ihrer 4-jährigen Tochter, der am 20. Oktober 1998 verstarb. Aufgrund ihrer seelischen Belastung war die Klägerin vom 5. bis 30.
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