Vereitelung des Zugangs einer Kündigung
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Vereitelung des Zugangs einer Kündigung
Problempunkt
Der Kläger war seit April 2002 bei der Beklagten tätig. Der ebenfalls im April geschlossene Anstellungsvertrag enthielt die Anschrift einer Wohnung in F, aus der der Kläger bereits Ende März ausgezogen war. Hierzu hatte er einen Nachsendeantrag bis Ende September 2002 an die Adresse seiner Mutter in U gestellt.
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