Betriebsbedingte Änderungskündigung
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Problempunkt
Die Beklagte betreibt als Einzelhandelsunternehmen mit 80 Verkaufsfilialen bundesweit Handel mit Unterhaltungselektronik, Computern und weißer Ware. Der Kläger ist seit 1990 in der Filiale H als "Abteilungsleiter Elektro" für 3.000 ? brutto/Monat bei 37,5 Std./Woche beschäftigt.
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