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Änderungskündigung wegen mangelnder Sprachkenntnisse

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Änderungskündigung wegen mangelnder Sprachkenntnisse

Problempunkt

Der 1946 geborene, aus der Türkei stammende Kläger war bei der Beklagten seit 1972 als "Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur" - Berufsgruppe II RTV - beschäftigt und überwiegend bei Gerüstbauarbeiten auf dem Gelände der B-AG eingesetzt. Er beherrscht die deutsche Sprache nicht.

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