Direkt zum Inhalt

Schichtzulage von Teilzeitbeschäftigten

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Schichtzulage von Teilzeitbeschäftigten

Problempunkt

Die Klägerin ist in einem Krankenhaus als Teilzeitbeschäftigte mit 50 % des vollen Arbeitsumfangs tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar. Die Klägerin arbeitet ständig im Schicht- und Wechselschichtdienst, wofür ihr nach TVöD Zulagen zustehen - in voller Höhe, wie sie meinte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium