Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kündigung
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Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kündigung
Problempunkt
Der Mitarbeiter war im Kaufhaus des Beklagten als Kassierer beschäftigt. Dort wurden Konzertkarten verkauft, denen ein Payback-Sondercoupon über 500 Payback-Punkte angehängt war. Die Punkte entsprachen einem Wert von fünf Euro und sollten nur einmal eingelöst werden. Darauf wies der Coupon selbst aber nicht hin.
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