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Altersteilzeit bei Betriebsübergang in der Insolvenz

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Altersteilzeit bei Betriebsübergang in der Insolvenz

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Verpflichtung der Beklagten, Vergütungsansprüche der Klägerin aus deren Altersteilzeitverhältnis zu erfüllen. Die Klägerin war seit 1985 bei der R GmbH als Chefsekretärin beschäftigt. Im Juli 2000 schloss sie mit der R GmbH eine Altersteilzeitvereinbarung, die das sog. Blockmodell vorsah.

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