Kündigung wegen Vorteilsannahme
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Kündigung wegen Vorteilsannahme
Problempunkt
Der Mitarbeiter war seit 1991 als Personalleiter beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., Aufträge an Leiharbeitsfirmen zu vergeben. Eine dieser Firmen, zu der Vertragsbeziehungen bestanden, schenkte ihn eine VIP-Eintrittskarte für ein Bundesliga-Fußballspiel im Wert von mindestens 100 Euro.
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