Direkt zum Inhalt

Kündigung wegen Vorteilsannahme

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kündigung wegen Vorteilsannahme

Problempunkt

Der Mitarbeiter war seit 1991 als Personalleiter beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., Aufträge an Leiharbeitsfirmen zu vergeben. Eine dieser Firmen, zu der Vertragsbeziehungen bestanden, schenkte ihn eine VIP-Eintrittskarte für ein Bundesliga-Fußballspiel im Wert von mindestens 100 Euro.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium