Sozialplanansprüche für leitende Angestellte
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Sozialplanansprüche für leitende Angestellte
Problempunkt
Ein leitender Angestellter hat bei einem zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossenen Sozialplan keine Ansprüche aus diesem, da der Betriebsrat ihn nicht vertritt. Trotzdem wird häufig versucht, auch die leitenden Angestellten in den Anwendungsbereich einzubeziehen.
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