Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern?
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Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern?
Problempunkt
Die Beklagte betreibt ein Entsorgungsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten. Sie führt Entsorgungstransporte und Speiserestesammlungen durch. Der Kläger ist als Fahrer/Lader tätig. Neben den Stammarbeitskräften beschäftigt die Beklagte ständig bis zu acht Leiharbeitnehmer als Fahrer. Im Juni 2008 kündigte sie dem Kläger betriebsbedingt.
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