Widerspruch gegen Arbeitgeberwechsel bei Gesamtrechtsnachfolge
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Widerspruch gegen Arbeitgeberwechsel bei Gesamtrechtsnachfolge
Problempunkt
Im Fall eines Betriebsübergangs gewährt § 613a Abs. 6 BGB den betroffenen Arbeitnehmern das Recht, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht schützt in zwei Richtungen: Zum einen muss der Mitarbeiter nicht für einen neuen Arbeitgeber arbeiten, den er sich nicht ausgesucht hat.
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