Entleiher-Ausschlussfristen gelten nicht für Equal-Pay-Ansprüche
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Entleiher-Ausschlussfristen gelten nicht für Equal-Pay-Ansprüche
Problempunkt
Seit der Hartz-Reform 2003 gilt Equal Pay: Leiharbeitnehmer können vom Verleiher während der Zeit der Überlassung grundsätzlich die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen. Erfasst sind bspw.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
