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Benachteiligung auch bei Nichtbesetzen der Stelle möglich

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Benachteiligung auch bei Nichtbesetzen der Stelle möglich

Problempunkt

Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch i. H. v. 26.400 Euro nach dem AGG wegen Altersdiskriminierung bei einer Bewerbung. Die beklagte Arbeitgeberin suchte per Internetportal "zwei freiberufliche Mitarbeiter (...) zwischen 25 und 35 Jahren". Der 1956 geborene Kläger bewarb sich erfolglos.

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