Betriebsübergang im IT-Servicebereich
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Betriebsübergang im IT-Servicebereich
Problempunkt
Der Kläger war als IT-Systemtechniker und EDV-Mitarbeiter der C-GmbH tätig, die sich vorwiegend mit der Installation und Wartung von EDV-Produkten, Schulungen, Call Help und Central Support beschäftigte. Er führte dabei auch Druckerwartungen durch.
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