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Betriebsübergang im IT-Servicebereich

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Betriebsübergang im IT-Servicebereich

Problempunkt

Der Kläger war als IT-Systemtechniker und EDV-Mitarbeiter der C-GmbH tätig, die sich vorwiegend mit der Installation und Wartung von EDV-Produkten, Schulungen, Call Help und Central Support beschäftigte. Er führte dabei auch Druckerwartungen durch.

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