Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Überlassung
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Anspruch auf Arbeitszeitverringerung bei Überlassung
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen, mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Wochenstunden im Bereich des Betreuungsdienstes beschäftigt. Nach der Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag ist die Arbeitgeberin berechtigt, dem Arbeitnehmer sämtliche Tätigkeiten im Servicedienst "Basic Service 2" zuzuweisen.
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