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Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen

Problempunkt

In einem Automobilzulieferungsbetrieb hatten 400 Arbeitnehmer im Jahr 2001 einzelvertraglich einer Verlängerung ihrer Arbeitszeit und einer Absenkung der Vergütung zugestimmt, um so einen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens zu leisten. Etwa 50 Mitarbeiter, unter ihnen die drei Kläger, hatten die Änderung des Arbeitsvertrags abgelehnt.

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