Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen
Problempunkt
In einem Automobilzulieferungsbetrieb hatten 400 Arbeitnehmer im Jahr 2001 einzelvertraglich einer Verlängerung ihrer Arbeitszeit und einer Absenkung der Vergütung zugestimmt, um so einen Beitrag zur Sanierung des Unternehmens zu leisten. Etwa 50 Mitarbeiter, unter ihnen die drei Kläger, hatten die Änderung des Arbeitsvertrags abgelehnt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
