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Verhältnis von Verdachtskündigung zu Tatkündigung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Verhältnis von Verdachtskündigung zu Tatkündigung

Problempunkt

Das beklagte Unternehmen kündigte dem Kläger, weil dieser Kosten für Fahrten mit seinem eigenen Pkw als Dienstreise abgerechnet hatte. Die Arbeitgeberin hörte den Betriebsrat in zwei getrennten Schreiben zum Sachverhalt an. In einer Anhörung stützte sie die beabsichtigte Kündigung auf einen versuchten Fahrtkostenbetrug.

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