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Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

Problempunkt

Die Antragstellerin ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die eine Sozialstation betreibt. Die Gesellschaftsanteile an der gGmbH halten zu 74 % der DRK-Kreisverband E. e.V. und zu 26 % die Kirchengemeinde E. Der DRK-Kreisverband überlässt der gGmbH bei ihr angestellte Arbeitnehmer aufgrund von Gestellungsverträgen.

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