Versetzung einer Redakteurin in die Entwicklungsredaktion
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Versetzung einer Redakteurin in die Entwicklungsredaktion
Problempunkt
Das BAG hatte ein weiteres Mal zu den Grenzen des Direktionsrechts zu entscheiden. Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, wenn sich weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus anderen zwingenden Regeln etwas Anderes ergibt.
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