Tarifliche Ausschlussfristen
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Tarifliche Ausschlussfristen
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Bauunternehmen. Der Kläger war als Maurer beschäftigt und zuletzt auf einer Baustelle in Polen tätig. Anfang Mai 2008 trat er nach einer Wochenendheimfahrt seine Arbeit nicht wieder an. Die Beklagte kündigte ihm daraufhin zum Monatsende. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage. Mit Widerklage vom 5.3.2009 verlangte die Beklagte von ihm Schadensersatz i.
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