Wiedereinstellung bei fehlender Unterrichtung nach § 613a BGB
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Wiedereinstellung bei fehlender Unterrichtung nach § 613a BGB
Problempunkt
Der Arbeitgeber entsorgte Bioabfall und Grünschnitt aus dem Stadtgebiet Lübeck und vermarktete die infolge der Kompostierung entstehenden Produkte. Auf dem Betriebsgelände befanden sich die Kompostierungsanlage sowie ein Verwaltungsgebäude. Die Mitarbeiterin war in der Verwaltung beschäftigt.
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