BetrVG: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen mit
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BetrVG: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen mit
Problempunkt
Die Arbeitgeberin mit 750 Beschäftigten und der Betriebsrat stritten um die Freistellung eines dritten Betriebsratsmitglieds. Das Unternehmen hatte mit dem Universitätsklinikum, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, einen Gestellungsvertrag geschlossen, durch den ihr 460 weitere Arbeitnehmer zugewiesen wurden.
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