Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
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Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
Problempunkt
Zur Vermeidung eines Betriebsübergangs hat sich in der Praxis die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften etabliert. So werden Mitarbeiter nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zunächst in eine BQG überführt und erhalten dann - oftmals zu schlechteren Bedingungen - einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebserwerber.
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