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Wählbarkeit von AN des öffenlichen Dienstes in Privatbetrieben

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Wählbarkeit von AN des öffenlichen Dienstes in Privatbetrieben

Problempunkt

Während für "normale" Zeitarbeiter in § 7 Satz 2 AÜG, § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG ausdrücklich das aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen beim Entleiher geregelt ist, ist diese Frage für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die z. B.

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