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Mobbing-Folgen keine Berufskrankheit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Mobbing-Folgen keine Berufskrankheit

Problempunkt

Die Klägerin war seit sechs Jahren als Schreibkraft bei einer Stadt beschäftigt. Sie fühlte sich gemobbt, weil andere Mitarbeiter sie mieden und über ihre Person schwer wiegende negative Gerüchte in Umlauf waren.

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