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Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten bei vorgetäuschter AU

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten bei vorgetäuschter AU

Problempunkt

Der Kläger war seit rund zehn Jahren bei der Beklagten als Busfahrer im Schichtbetrieb angestellt. 2009 fehlte er neunmal wegen attestierter Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2010 fehlte er im Januar und erneut im Februar. Auf Antrag der Beklagten sollte eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) stattfinden. Zum Termin erschien der Kläger nicht.

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