Unterrichtung bei Betriebsübergang
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Unterrichtung bei Betriebsübergang
Problempunkt
Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Hierüber und über weitere Einzelheiten hat der bisherige Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter nach § 613a Abs. 5 BGB zu informieren, wobei die Rechtsprechung strenge Vorgaben an den Inhalt der Unterrichtung macht.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
