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Arbeit auf Abruf und Annahmeverzug

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Arbeit auf Abruf und Annahmeverzug

Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer war seit Mai 2009 bei dem beklagten Unternehmen als Koch angestellt, zuletzt für 11,50 Euro brutto/Stunde. In § 2 des Arbeitsvertrags war eine „Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen“ vereinbart.

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