Sozialplan darf für Ältere niedrigere Abfindungen vorsehen
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Sozialplan darf für Ältere niedrigere Abfindungen vorsehen
Problempunkt
Plant ein Unternehmen eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG, müssen die Betriebsparteien einen Interessenausgleich und Sozialplan aushandeln.
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