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Pausengewährung – Annahmeverzug

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten

Pausengewährung – Annahmeverzug

Problempunkt

Der Kläger war als Flugsicherheitskraft bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte führt im Auftrag der Bundespolizei auf dem Flughafen Köln-Bonn in drei Schichten Sicherheitskontrollen durch.

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