Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
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Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Problempunkt
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger, nicht tarifgebundener Verein, der die qualifizierte Berufsausbildung fördert. Dazu schließt er Berufsausbildungsverträge ab. Die Ausbildung der Auszubildenden erfolgt in den Mitgliedsbetrieben des Beklagten.
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