Kündigungsrecht: Keine Weiterbeschäftigung im Ausland
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Kündigungsrecht: Keine Weiterbeschäftigung im Ausland
Problempunkt
Die Beklagte, eine Bank mit Sitz in der Türkei, unterhielt mehrere Zweigstellen in Deutschland. Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und seit 1991 als Leiter der deutschen Zweigstelle in M bei der Beklagten beschäftigt und immer nur in Deutschland tätig. Die Beklagte stellte ihren gesamten Geschäftsbetrieb in Deutschland zum 30.4.2011 ein.
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