Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen privaten Drogenkonsums
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Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen privaten Drogenkonsums
Problempunkt
Der Kläger war bei dem Beklagten als Lkw-Fahrer beschäftigt. Am 11.10.2014, einem arbeitsfreien Tag, konsumierte er im privaten Umfeld Betäubungsmittel, u. a. Crystal Meth. Die Einnahme wurde am Nachmittag des 14.10.2014 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nachgewiesen.
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