Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31.12.2013 geendet hat. Die Klägerin war in der Zeit vom 14.9.2009 bis zum 31.12.2013 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten (einem Landkreis, der als sog. Optionskommune dauerhaft Aufgaben für die Agentur für Arbeit wahrnahm) beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
