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ARBEITSRECHT
Employer of Record
Arbeitsrechtliche Einordnung, Risiken und Praxistipps
Aktuell hat eine in Deutschland vergleichsweise neue Erscheinungsform der internationalen Beschäftigung Hochkonjunktur: der Fremdpersonaleinsatz über einen sog. „Employer of Record“ (EoR). Angesichts zunehmender reiner Remote-Tätigkeit und des anhaltenden Fachkräftemangels hierzulande dürfte dieser Trend auch künftig anhalten.
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