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Fremdvergabe einer Dienstleistung: Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag?

Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Fremdvergabe einer Dienstleistung: Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag?

§ 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 BetrVG

Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Landeskrankenhaus für forensische Psychiatrie mit einer Außenstelle. Für diese ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. Dort sind mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt. In der Außenstelle sind schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter untergebracht, die für die Allgemeinheit gefährlich sind (§ 63 StGB).

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