Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung
§§ 4, 28, 32 Abs. 1 BDSG; § 626 BGB
Problempunkt
Der Kläger war als Kraftfahrzeugmechaniker bei der beklagten Kfz-Vertragshändlerin beschäftigt. Nachdem es bei ihr zu Fehlbeständen gekommen war, wies diese zunächst durch Betriebsaushang auf die Differenzen hin, untersagte allen Mitarbeitern – mit Ausnahme der beiden Lageristen – den Zutritt zum Lager und verbot ihnen, Teile aus den Regalen zu entnehmen.
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