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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Personalvertretung: Zur Eilbedürftigkeit eines Freistellungsbegehrens

Der Gesamtpersonalrat eines bayerischen Studentenwerks beantragte bei dessen Geschäftsführerin die Freistellung zweier seiner Mitglieder zwecks Teilnahme an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang. Die beiden Mitglieder sollten auf diese Weise auf ihre künftige Aufgabe als Vertreter des Gesamtpersonalrats im Arbeitsschutzausschuss vorbereitet werden.

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