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Haftung für Kartellbußen

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Haftung für Kartellbußen

§§ 17 Abs. 2 Satz 1, 17a Abs. 2 GVG; § 87 Satz 2 GWB; § 43 Abs. 2 GmbHG

Problempunkt

Das Bundeskartellamt hatte gegen ein Stahlhandelsunternehmen mit rechtskräftigen Bescheiden Geldbußen i. H. v. insgesamt 191 Millionen Euro wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von Schienen und anderen Oberbaumaterialien verhängt.

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