Haftung für Kartellbußen
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Haftung für Kartellbußen
§§ 17 Abs. 2 Satz 1, 17a Abs. 2 GVG; § 87 Satz 2 GWB; § 43 Abs. 2 GmbHG
Problempunkt
Das Bundeskartellamt hatte gegen ein Stahlhandelsunternehmen mit rechtskräftigen Bescheiden Geldbußen i. H. v. insgesamt 191 Millionen Euro wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von Schienen und anderen Oberbaumaterialien verhängt.
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