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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Stufenzuordnung: Anrechnung von Referendarszeiten bei Lehrkräften
Der Kläger hatte vor seiner Ernennung zum Studienreferendar für das Lehramt an Gymnasien in der Zeit vom 8.9.2011 bis zum 31.1.2012 als Vertretungslehrer im Saarland gearbeitet. Nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Zweiten Staatsprüfung trat er vom 1.2.2014 bis zum 7.9.2014 erneut in ein Arbeitsverhältnis mit dem Land Saarland ein.
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