Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Die digitale Personalakte

Digitalisierung und Datenschutz

1 Definition und Inhalt der Personalakte

Eine Legaldefinition der Personalakte halten die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts zwar nicht bereit, dennoch wird deren Existenz in einigen Normen vorausgesetzt, so z. B. in § 3 Abs. 5 TVöD oder in § 83 BetrVG, die das Einsichtsrecht der Beschäftigten in die „Personalakte“ regeln.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium