Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT
Die digitale Personalakte
Digitalisierung und Datenschutz
1 Definition und Inhalt der Personalakte
Eine Legaldefinition der Personalakte halten die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts zwar nicht bereit, dennoch wird deren Existenz in einigen Normen vorausgesetzt, so z. B. in § 3 Abs. 5 TVöD oder in § 83 BetrVG, die das Einsichtsrecht der Beschäftigten in die „Personalakte“ regeln.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
