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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern klagte eine Betreuungsassistentin gegen die personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Die 1959 geborene Klägerin nahm ihre Tätigkeit am 28.5.2014 auf. Die Beklagte betreibt u. a. das Pflegeheim „Alternative W“ für schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
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