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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Anrechnung von Berufserfahrung nach Arbeitgeberwechsel
Die Parteien stritten um die richtige Stufenzuordnung der Klägerin auf Grundlage des TVöD-VKA. Sie war zunächst bei der Stadt A angestellt, bevor ihr der Landkreis ein neues Arbeitsverhältnis anbot. Ausweislich dieses Arbeitsvertrags war die Klägerin mit Einstellung beim Landkreis in die Stufe 4 nach § 16 TVöD-VKA eingruppiert worden.
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