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ARBEITSRECHT
Datenschutz-Folgenabschätzung
Wozu braucht man das als Arbeitgeber?
1 Die neue gesetzliche Regelung
Kurz vor Beginn der Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 hatten die deutschen Datenschutzbehörden sog. Blacklists von Verarbeitungsprozessen veröffentlicht, bei denen eine Folgenabschätzung nunmehr zwingend vorgeschrieben ist.
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