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VERGÜTUNG
Institutsvergütungsverordnung 3.0
Die Reise der Vergütungssysteme geht weiter
1 Anwendungsbereich
Die regulatorischen Vorgaben der IVV erfassen alle Vergütungsbestandteile, die ein Mitarbeiter i. S. d. § 2 Abs. 7 IVV 3.0 für seine Tätigkeit für das einzelne Finanz-Institut erhält. Der Mitarbeiterbegriff erfasst alle Arbeitnehmer und sonstigen Personen, die das Institut für seine Bankgeschäfte bzw. bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einsetzt.
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