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 Bild: conorcrowe/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG

Institutsvergütungsverordnung 3.0

Die Reise der Vergütungssysteme geht weiter

1 Anwendungsbereich

Die regulatorischen Vorgaben der IVV erfassen alle Vergütungsbestandteile, die ein Mitarbeiter i. S. d. § 2 Abs. 7 IVV 3.0 für seine Tätigkeit für das einzelne Finanz-Institut erhält. Der Mitarbeiterbegriff erfasst alle Arbeitnehmer und sonstigen Personen, die das Institut für seine Bankgeschäfte bzw. bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einsetzt.

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