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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Steuerfreiheit für nebenberufliche Pflegetätigkeit

Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Vergütungen bis zur Höhe von 2.400 Euro für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steuerfrei.

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